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   OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03   

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https://dejure.org/2004,8263
OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,8263)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,8263)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,8263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit vergleichender Werbung; Verbreitung einer Studie über das durch Männer-Zeitschriften vermittelte Männerbild; Verwendung gegenüber Anzeigenkunden; Nachprüfbarkeit der verglichenen Eigenschaften; Angabe der ausgewerteten Hefte; Folgen ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 2; ; GG Art 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; UWG § 2; GG Art. 5
    Zur Verwendung von spitzen Formulierungen im Wettbewerb und zur vergleichenden Werbung i.S.d. § 2 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergleichende Werbung bei Fallstudie?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergleichende Werbung bei Fallstudie?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Nachprüfbar sind Tatsachenbehauptungen und Werturteile, soweit sie einen nachprüfbaren Kern haben ( BGH GRUR 99, 69, 71 "Preisvergleichsliste II" ).

    Unter diesem Tatbestandsmerkmal versteht die Rechtsprechung einen Vergleich , der dem Sachlichkeitsgebot genügt ( BGH GRUR 99, 69,71 "Preisvergleichsliste II" ).

  • OLG Hamburg, 28.10.1999 - 3 U 40/99

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Damit macht sie sich die Ergebnisse der Studie zu eigen und hat sie ebenso zu verantworten wie z.B. eine von ihr selbst konzipierte Werbeanzeige ( BGH GRUR 62, 45 "Betonzusatzmittel"; GRUR 66, 92 " Bleistiftabsätze" ; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532 "CSE-Hemmer").

    So hat der 3.Senat des HansOLG einen Werbevergleich - allerdings unter dem Gesichtspunkt der Irreführung - für unzulässig gehalten, der tatsächlich veränderte Umstände verschwieg ( GRUR 2000, 530 "CSE-Hemmer").

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Dadurch , dass die Antragsgegnerin die Studie bereits auf dem Titelblatt "präsentiert", weiter mitteilt, dass diese in ihrem Auftrag erstellt sei , und in der Anzeigenaquisition einsetzt, macht sie sich deren Ergebnisse als eigene Meinungsäußerung in der Wirtschaftswerbung zu eigen ( BVerfG GRUR 2001, 1058 "Therapeutische Äquivalenz" ).
  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Die von der Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang genannten Entscheidungen BGH WRP 94, 862 und WRP 98, 48 betreffen die Pressehaftung für die Veröffentlichung von Untersuchungen, welche Dritte erstellt haben.
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Es geht also nicht um den naturwissenschaftlichen Nachweis etwa der Wirksamkeit eines Heilmittels o.ä., die ein Werbender nach der Rechtsprechung beweisen müsste, wenn er mit der Wirksamkeit wirbt, obwohl diese umstritten ist ( BGH GRUR 91, 848 "Rheumalind" ).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    In der Entscheidung "Vergleichen Sie" ( BGH WRP 99, 414 ) hat der BGH es z.B. ausreichen lassen, dass potentielle Vertreiberinnen von Modeschmuck anhand eines Katalogs der Klägerin die darin enthaltenen Artikel mit Produkten der Beklagten selbst daraufhin vergleichen könnten, ob die Beklagte tatsächlich "hochwertigen Designer-Modeschmuck zu akzeptablen Preisen" anbiete, womit die Beklagte in dem dortigen Verfahren unter Bezugnahme auf die Klägerin geworben hatte ( S.416 ).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Damit macht sie sich die Ergebnisse der Studie zu eigen und hat sie ebenso zu verantworten wie z.B. eine von ihr selbst konzipierte Werbeanzeige ( BGH GRUR 62, 45 "Betonzusatzmittel"; GRUR 66, 92 " Bleistiftabsätze" ; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532 "CSE-Hemmer").
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 69/98

    Zulassung eines Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit eines von der zuständigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Es müssen Umstände vorliegen, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen ( BGH GRUR 99, 501 "Vergleichen Sie" ).
  • OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs; Voraussetzungen des werbenden Vergleichs

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Der Vergleich darf z.B. durch das Verschweigen wesentlicher Umstände kein "schiefes Bild" entstehen lassen ( Senat, 5 U 137/02, Urteil vom 19.12.2002 bez. Preisvergleich zwischen Flügen von Frankfurt und Frankfurt/Hahn ohne Hinweis auf die Lage dieses Flughafens weit außerhalb Frankfurts).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92

    Bio-Tabletten - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Die von der Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang genannten Entscheidungen BGH WRP 94, 862 und WRP 98, 48 betreffen die Pressehaftung für die Veröffentlichung von Untersuchungen, welche Dritte erstellt haben.
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

  • OLG Hamburg, 20.07.2000 - 3 U 191/99
  • OLG Hamburg, 07.09.2023 - 5 U 65/22

    So geht Positionierung! - Lauterkeitsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der

    Überspitzte Formulierungen können aber zulässig sein (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1270; Hasselblatt/Schneider in Gloy/Loschelder/Danckwerts UWG-HdB, § 49 Herabsetzung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 1 UWG) Rn. 34).
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